Liebe Angelfischer beachtet folgende Fischereibestimmungen

 

Das Fischen mit lebenden Wirbeltieren ist in all unseren Gewässern strengsten verboten! 

 

Bei Nichtbeachtung erfolgt der !! sofortige !! Entzug der Lizenz.

Außerdem wird Anzeige erstattet wegen Verstoß des

Salzburger Landesfischereigesetzes § 23 3. 1c

Anmeldungen als Mitglied und Anträge für Jahreskarten  werden ab 1. April bis 31. Oktober nicht mehr bearbeitet. Ausgenommen davon sind Jungfischer.

Bankverbindung Kuchler Fischereiverein:

Fischereiverein Kuchl, 5431 Kuchl

Raiffeisenkasse Kuchl

IBAN: AT89 3502 9000 0004 4446

BIC: RVSAAT2S029

Fischereibestimmungen Wiestalstausee (Stand 2024)

 

Preise Tageskarte: Gäste € 31,-- Mitlieder € 27,--

Preise bei Hejfish Tageskarte: Gäste € 33,-- Mitglieder € 29,--

Preis Jahreskarten: € 440,--

Jugendkarte: (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) € 220,--

Jugendkarte mit BK € 240,00

Alterskarte: (Der Angler muss 70 Jahre alt sein und die letzten drei Jahre im Besitz einer Jahreskarte gewesen sein) € 340,--

Alterskarte mit BK € 360,00

Beikarte zur Jahreskarte Wiestal (Kind bis 15 Jahre)

Fischereisaison Jahreskartenbesitzer: 01. März bis 31.Oktober zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr

Fischereisaison Tageskartenbesitzer: 01. März bis 30. September.

Für Tageskartenbesitzer ist das Angeln in der Fliegenstrecke oberhalb der langen Brücke (Almbach, Weißbach) verboten.

Tageskartenbesitzer ist das Angeln von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr gestattet.

Tagesausfang: 4 Salmoniden

Brittelmaß/Schonzeit:

Bach-u. Regenbogenforelle: 28 cm

Seeforelle: 50 cm

Bach-u. Seesaibling: 28 cm

Schleie: 30 cm

Hecht: 50 cm

Karpfen: 35 cm

Zander: 50 cm

Karpfen dürfen zurückgesetzt werden, ab 60cm müssen sie zurückgesetzt werden.

In der Fliegenstrecke Almbach und Weißbach dürfen Salmoniden schonend zurückgesetzt werden. Nur mit Schonhaken fischen!!

Für Fliegenfischer ist der Weißbach ab 2020 wieder geöffnet.

Der Ausfang von Zander ist nur mit Jahreskarte erlaubt!

Das Angeln vom Bellyboot und vom Boot aus ist verboten.  

Die Schonzeiten richten sich nach dem Salzburger Landesfischereigesetz.

Ausgenommen Bachsaibling deren Schonzeit am 16. Oktober beginnt und am 31. Dezember endet. 

Erlaubt ist das Fischen mit 2 Angelruten. Nähere Bestimmungen siehe Tageskarte/Jahreskarte

Die Tageskarten sind nach dem Angeln  in die dafür vorgesehen Postkästen einzuwerfen. (Einwurfstellen Parkplatz lange Brücke Einfluss und Parkplatz Staumauer)

Die Abgabe der Jahreskarte hat bis spätestens 15. November persönlich bei uns im Fischerstüberl am Bürgerausee  zu erfolgen.

Fischereibestimmungen Bürgausee (Stand 2024)

 

Preise Tageskarte: Gäste 31,-- Mitglieder 27,-- 

Preise Hejfish Tageskarte: Gäste € 33,-- Mitglieder € 29,--

Jahreskarte Bürgerausee: € 320,--

Jahreskarte Bürgerausee mit BK: € 340,--

Jugendkarte: €160,--

Jugendkarte mit BK: € 180,--

Jugendkarte (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Alterskarte Bürgerausee: €240,--

Alterkarte Bürgerausee mit BK: 260,--

Beikarte zur Jahreskarte Bürgerausee (Kind bis 15 Jahre)

Fischereisaison: 1. März bis 15. November (Jahreskarte)

Tagesausfang: 4 Stück (Salmoniden/max. 2 Karpfen)

Brittelmaß/Schonzeit:

Karpfen: 35 cm

Salmoniden: 28 cm

Seeforelle: 50 cm 

Aal: 60 cm

!! Sterlet ganzjährig geschont !!

Das Angeln vom Bellyboot und vom Boot aus ist verboten.

Es darf ab 2018 nur noch mit 1 Angelrute gefischt werden. (außer mit Kinder Beikarte).

Karpfen dürfen zurückgesetzt werden. Massige Salmoniden dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. (auch nicht beim Fliegenfischen!) 

Die Schonzeiten richten sich nach dem Salzburger Landesfischergesetz.

Erlaubt ist das Fischen mit 1 Angelrute. Massige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden. Unterfangkescher ist vorgeschrieben.

! Nähere Bestimmungen siehe Tageskarte/Jahreskarte !

Die Tageskarten sind nach dem Angeln in die dafür vorgesehen Postkästen einzuwerfen. (Einwurfstellen Vereinshaus Eistockverein und Kantine beim Kuchler Fischereivereinshaus)

Die Abgabe der Jahreskarte hat bis spätestens 15. Dezember persönlich bei uns im Fischerstüberl am Bürgerausee zu erfolgen.

Fischereibestimmungen Balkeweiher 2 (Stand 2024)

Jahreskarte Balcke 2    € 410,--

Jahreskarte Balcke 2 mit BK: 430,--

Beikarte für Jahreskarte Balcke2 (Kinder bis 15 Jahre)

 

In einem der schönsten Gebiete des Tennengau konnten wir für unseren Fischereiverein den romantisch gelegenen Balckeweiher 2/3 pachten. Sein blau schimmerndes, klares Wasser (je nach Sonnenstand auch türkis-smaragdfarben) ist eine Augenweide für jedem Fischer. Der Teich liegt direkt im Lammertal, im Herzen der Salzburger Alpen und ist daher nicht nur ideal für Angler, sondern wegen der besonders schönen Lage auch für Naturliebhaber besonders attraktiv.

Im Teich gibt es eine ungewöhnlich große Population von Edelkrebsen, die den ökologischen Stellenwert dieses Gewässers hervorhebt - jedoch von der Fangerlaubnis ausgenommen sind.

Das Gewässer wird vom Grundwasser der Lammer gespeist.

Seit ca. einem Jahr betreut und besetzt der Fischereiverein Kuchl selektiv und zu 90% nachhaltig das Gewässer. Es soll damit eine andere Art des Fischens gefördert werden.

Unmittelbar neben dem Teich und der Vereinshütte stehen Parkplätze für Jahreskartenbesitzer zur Verfügung.

 

Es werden ausschließlich an Mitgliedern des Fischereiverein Kuchl eine begrenzte Anzahl an Jahreskarten ausgegeben. Sollten sich mehr Interessenten für eine Jahreskarte melden als das vorgegebene Kontingent wird die Vergabe per Losentscheid getroffen.

 

Fischbestand des Gewässers:

Bachforellen, Seesaiblinge, Renken, Karpfen, vereinzelt Hechte und diverse Weißfische (Köderfischegröße)

Die Salmoniden und Renken werden zu 90% nachhaltig besetzt.

 

Bestimmungen für Balcketeich 2

 

Das Fischen ist mit zwei Angelruten gestattet. Die zweite
Angelrute darf nur zum Hechtfischen benützt werden.
Hechte haben kein Mindestmaß und keine Schonzeit für
dieses Gewässer. Die Köderfischgröße muss midestens
12 cm betragen.
Hechte dürfen nicht zurückgesetzt werden.

 

Fliegenfischen: Fliegenrute mit 2 künstlich gebundenen Trocken- Nassfliegen oder Nymphe mit nur einer Hakenspitze.

Hegenefischen mit Schwimmer: Die Hegene ist eine Angelrute, bei der von einem beschwerten Vorfach bis zu fünf kurze Seitenarme (Springer) mit jeweils einer Nymphe
abzweigen.

Spinnfischen: Ein Kunstköder (Blinker, Spinner, Wobbler oder Haarwaschl) mit bis zu drei Anbissstellen ohne Widerhaken!

Ab 1. Juni d. J.: ist nur an der Hegene zusätzlich die Made als Köder erlaubt.

Karpfenfischen: Boilie, Hartmais oder Karpfenteig. Schonhakenpflicht, ein Haken! Kein Anfüttern erlaubt da dies der Gewässerqualität schadet.

Für sämtliche Salmoniden, Renken und Karpfen ist Kescherpflicht und eine Abhakmatte nötig.

Setzkescher ist nicht erlaubt.

Hechtausfang: Stückzahl ist unbeschränkt

Verboten sind das Hältern, Anfüttern, Köderfischfang, Naturköder jeglicher Art (außer Made ab 1. Juni d. J. an der Hegene) sowie tote Fische als Köder.

Absolutes Badeverbot.

Die Schonvorschriften und Mindestlängen richten sich nach dem Salzburger Fischereigesetz. Unterfangkescher ist vorgeschrieben.

 

! Der Edelkrebs ist ganzjährig geschont !

Tagesausfang:

3 Salmoniden 1 Karpfen.

Zander: Mindestmaß 50 cm

Hechtausfang: Stückzahl ist unbeschränkt

Jahresausfang:

60 Salmoniden 5 Karpfen‚ davon 2 Karpfen über 70cm

Hechtausfang: unbeschränkt.

Fangzeiten: 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Angelsaison: 15.März bis 16. Oktober

 

Das Parken ist direkt am Parkplatz neben der Hütte für Jahreskartenbesitzer erlaubt. Es wird eine Parkkarte in Verbindung mit der Jahreskarte ausgestellt welche sichtbar im inneren des Fahrzeuges positioniert wird.

 

Anmeldung für eine Jahreskarte (nur für Mitglieder) über Info@kuchlerfischer.at

 

Es gibt leider nur eine begrenzte Anzahl von Karten die auf die Gewässergröße abgestimmt ist.

Kartenvorbestellungen werden ab sofort angenommen.