Eisfischen abgesagt 

 

Das Eisfischen ist für das heurige Jahr abgesagt.  Alle Newsletterempfänger haben die Info über die Absage des Eisfischens erhalten.

Seeuferreinigung am Wiestal-Stausee

Die Seeuferreinigung wurde in zwei Aktionen durchgeführt. Mitte November wurde die erste Reinigungsaktion unter Mithilfe der Bundesforste durchgeführt wobei ca. 12 m³ Müll entsorgt wurden.

Am 3. 12. 2011 trafen sich die Vereinsmitglieder des Kuchler Fischereivereins unter der Leitung des Gewässerwartes Herrn Manfred Deutenhauser zur zweiten Reinigungsaktion des Seeufers. Tatkräftig mitgeholfen haben 30 Vereinsmitglieder des Kuchler Fischereivereins. Gereinigt wurde das komplette Ostufer, der Bereich um die Staumauer, ein Großteil des Westufers und die Kohlstatt (Almbach Mühlbach). Bei der Aktion am 3.12. wurden ca. 70 Müllsäcke á 240 Liter gefüllt. Dies ergibt ungefähr 14 m³ Müll, das meiste davon war Plastikmüll. Der Müll wurde entlang der Wiestal Landesstraße gelagert und am Montag darauf von der Gemeinde Adnet abtransportiert und entsorgt.

 

Zusammenfassend kann man davon ausgehen das ca. 80 % des am Wiestal-Stausee befindlichen Mülls gesammelt und entsorgt werden konnte.

 

Nochmals herzlichen Dank an die Vereinsmitglieder für Ihr zahlreiches Erscheinen und die tatkräftige Hilfe.

 An alle Mitglieder des Fischereiverein Kuchl

Liebe Mitglieder wie Ihr ja gesehen habt haben wir in unserer neuen Hompage einen Newsletter eingestellt. Um diesen wirkungsvoll einsetzen zu können werden wir alle Mitglieder des Kuchler Fischereiverein die eine E-Mail Adresse besitzen in den Newsletter einbinden. Also bitte meldet Euch bei dem Newsletter an.

! Zur Information: Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden !

 Achtung Wichtig

Unterscheidung Bachforelle Seeforelle

Sehr geehrte Anglerkollegen, bitte achtet auf die Unterschiede zwischen Bach- und Seeforelle.

Das Entnehmen von untermaßigen Seeforellen hat weitreichende Folgen!

Diese sind der Entzug der Angellizenz, die Anzeige auf Grund des Vergehens nach dem Salzburger Landesfischereigesetz

§ 21 Schonvorschriften!

Gefangene Fische, welche die vorgeschriebene Mindestlänge nicht aufweisen, müssen sofort schonend in das Fischgewässer zurückgesetzt werden.

(Das bedeutet die untermaßige Seeforelle nicht aus dem Wasser heben, bei geschlucktem Hacken an der Maulspitze die Angelschnur abschneiden!!! und schonend in das Fischgewässer zurücksetzen.)

  !! ACHTUNG Tageskartenfischer !!

Ausgleichsbecken und Alm gehören

NICHT zum Wiestalstausee !!

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