Liebe Angelfischer beachtet folgende Fischereibestimmungen

 

Das Fischen mit lebenden Wirbeltieren ist in all unseren Gewässern strengsten verboten! 

 

Bei Nichtbeachtung erfolgt der !! sofortige !! Entzug der Lizenz.

Außerdem wird Anzeige erstattet wegen Verstoß des

Salzburger Landesfischereigesetzes § 23 3. 1c

Fischereibestimmungen Wiestalstausee

 

Preise: Gäste 22,-- Mitlieder 17,--
Preise Eisfischen: Gäste 22,-- Mitglieder 17,--

Fischereisaison: 01. März bis 31.Oktober zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr

Tagesausfang: 4 Salmoniden

Brittelmaß/Schonzeit:

Bach-u. Regenbogenforelle: 28 cm

Seeforelle: 40 cm

Bach-u. Seesaibling: 28 cm

Schleie: 30 cm

Zander: 50 cm

Karpfen: 35 cm

Der Ausfang von Zander ist nur mit Jahreskarte erlaubt!

Das Angeln vom Bellyboot und vom Boot aus ist verboten.  

Die Schonzeiten richten sich nach dem Salzburger Landesfischereigesetz.

Ausgenommen Seesaibling und Bachsaibling deren Schonzeit am 16. Oktober beginnt und am 31. Dezember endet. 

Erlaubt ist das Fischen mit 2 Angelruten. Nähere Bestimmungen siehe Tageskarte/Jahreskarte.

Fischereibestimmungen Bürgausee

 

Preise: Gäste 18,-- Mitglieder 15,--

Fischereisaison: 1. März bis 30. November

Tagesausfang: 4 Stück (Salmoniden/max. 2 Karpfen)

Brittelmaß/Schonzeit:

Karpfen: 35 cm

Salmoniden: 28 cm

Aal: 60 cm

!! Sterlet ganzjährig geschont !!

Das Angeln vom Bellyboot und vom Boot aus ist verboten. 

Die Schonzeiten richten sich nach dem Salzburger Landesfischergesetz.

Erlaubt ist das Fischen mit 2 Angelruten und mit je einem Haken. Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.

Nähere Bestimmungen siehe Tageskarte/Jahreskarte.

Fischereibestimmungen Seewaldsee

 

Preise: Gäste 12,-- Mitglieder 10,--

Fischereisaison: 15.Mai bis 31.Oktober zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr

Tagesausfang: Nach dem Fang von 4 Stk.(davon max.2 Karpfen)

ist das Fischen unverzüglich einzustellen.

Kombinatinen: 2 Hechte, 2 Karpfen , 2 Schleien,2 Salmoniden

Brittelmaß/Schonzeit:

Hecht: 50 cm

Karpfen: 35cm

Schleien 30 cm

Das Angeln vom Bellyboot und vom Boot aus ist verboten. 

Die Schonzeiten richten sich nach dem Salzburger Landesfischereigesetz. Bis Ende September ist das Fischen mit 2 Angelruten und Naturköder erlaubt.

Ab Oktober mit 1 Angelrute und Kunstköder.

Nähere Bestimmungen siehe Tageskarte/Jahreskarte!