Liebe Angelfischer beachtet folgende Fischereibestimmungen
Das Fischen mit lebenden Wirbeltieren ist in all unseren Gewässern strengsten verboten!
Bei Nichtbeachtung erfolgt der !! sofortige !! Entzug der Lizenz.
Außerdem wird Anzeige erstattet wegen Verstoß des
Salzburger Landesfischereigesetzes § 23 3. 1c
Fischereibestimmungen Wiestalstausee
Preise: Gäste 22,-- Mitlieder 17,--
Preise Eisfischen: Gäste 22,-- Mitglieder 17,--
Fischereisaison: 01. März bis 31.Oktober zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr
Tagesausfang: 4 Salmoniden
Brittelmaß/Schonzeit:
Bach-u. Regenbogenforelle: 28 cm
Seeforelle: 40 cm
Bach-u. Seesaibling: 28 cm
Schleie: 30 cm
Zander: 50 cm
Karpfen: 35 cm
Der Ausfang von Zander ist nur mit Jahreskarte erlaubt!
Das Angeln vom Bellyboot und vom Boot aus ist verboten.
Die Schonzeiten richten sich nach dem Salzburger Landesfischereigesetz.
Ausgenommen Seesaibling und Bachsaibling deren Schonzeit am 16. Oktober beginnt und am 31. Dezember endet.
Erlaubt ist das Fischen mit 2 Angelruten. Nähere Bestimmungen siehe Tageskarte/Jahreskarte.
Fischereibestimmungen Bürgausee
Preise: Gäste 18,-- Mitglieder 15,--
Fischereisaison: 1. März bis 30. November
Tagesausfang: 4 Stück (Salmoniden/max. 2 Karpfen)
Brittelmaß/Schonzeit:
Karpfen: 35 cm
Salmoniden: 28 cm
Aal: 60 cm
!! Sterlet ganzjährig geschont !!
Das Angeln vom Bellyboot und vom Boot aus ist verboten.
Die Schonzeiten richten sich nach dem Salzburger Landesfischergesetz.
Erlaubt ist das Fischen mit 2 Angelruten und mit je einem Haken. Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Nähere Bestimmungen siehe Tageskarte/Jahreskarte.
Fischereibestimmungen Seewaldsee
Preise: Gäste 12,-- Mitglieder 10,--
Fischereisaison: 15.Mai bis 31.Oktober zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr
Tagesausfang: Nach dem Fang von 4 Stk.(davon max.2 Karpfen)
ist das Fischen unverzüglich einzustellen.
Kombinatinen: 2 Hechte, 2 Karpfen , 2 Schleien,2 Salmoniden
Brittelmaß/Schonzeit:
Hecht: 50 cm
Karpfen: 35cm
Schleien 30 cm
Das Angeln vom Bellyboot und vom Boot aus ist verboten.
Die Schonzeiten richten sich nach dem Salzburger Landesfischereigesetz. Bis Ende September ist das Fischen mit 2 Angelruten und Naturköder erlaubt.
Ab Oktober mit 1 Angelrute und Kunstköder.
Nähere Bestimmungen siehe Tageskarte/Jahreskarte!